Im § 3 Allgemeine Anforderungen an den Betrieb NiSV, werden Betreibern von Anlagen (Geräte) umfangreiche Pflichten auferlegt. Dieser Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit der Erfüllung des §3 (3) NiSV:
Der Betreiber einer Anlage hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. In der Anzeige sind der Name oder die Firma des Betreibers, sowie die Anschrift der Betriebsstätte und die Angaben zur Identifikation der jeweiligen Anlage zu nennen. Der Anzeige ist ein Nachweis beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen. Wird eine Anlage am 31. Dezember 2020 bereits betrieben, hat die Anzeige bis zum Ablauf des 31. März 2021 zu erfolgen.
Land | Gerätemeldung Formular | Zuständige Stelle |
![]() Baden-Württemberg |
Allgemeine Informationen (u.a. Auszug aus der NISV) |
|
![]() Bayern |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Regierung der Oberpfalz Regierung von Mittelfranken Regierung von Niederbayern Regierung von Oberbayern Regierung von Oberfranken Regierung von Schwaben Regierung von Unterfranken |
![]() Berlin |
Allgemeine Informationen | Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) |
![]() Brandenburg |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
LAVG, Dezernat Marktüberwachung, Recht (AMR) |
![]() Bremen |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen |
![]() Hamburg |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde Zuständigkeit noch nicht geklärt. Zuständige oberste Landesbehörde Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Quelle: BMU, 21.3.2021) |
![]() Hessen |
Allgemeine Informationen Online AnmeldungFormular |
Durch Eingabe der PLZ automatische Zuordnung |
![]() Mecklenburg-Vorpommern |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.) |
![]() Niedersachsen |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Zuständiges Gesundheitsamt durch Eingabe der PLZ finden |
![]() Nordrhein-Westfalen |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Münster |
![]() Rheinland-Pfalz |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Regionale Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht |
![]() |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz |
![]() Sachsen |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Referat 25 |
![]() Sachsen-Anhalt |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde Zuständigkeit noch nicht geklärt. Zuständige oberste Landesbehörde Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Referat 32 – Technischer und stoffbezogener Arbeitsschutz: arbeitsschutz@ms.sachsen-anhalt.de Turmschanzenstraße 25 (Quelle: BMU, 21.3.2021) |
![]() Schleswig-Holstein |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Landesamt für Soziale Dienste (LAsD) Dezernat 33 – Medizinprodukteüberwachung |
![]() Thüringen |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21 Standort Suhl Adresse Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl Telefon +49 361 57-3814302 |